Obligatio re contracta. Ein Beitrag zur sogenannten...

Obligatio re contracta. Ein Beitrag zur sogenannten Kategorie der Realverträge im römischen Recht

Adolfo Wegmann Stockebrand
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Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realverträge im römischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen ( mutuum), die Leihe ( commodatum), die Verwahrung ( depositum) und das Faustpfand ( pignus) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die römische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta, nämlich das mutuum, da für die römischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsübertragung an einer Sache ( datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine bloße Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen maßgeblich dafür, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen römischen Recht zu finden ist. Die römische Kategorie der Realverträge, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar.
ტომი:
4
წელი:
2017
გამომცემლობა:
JCB Mohr (Paul Siebeck)
ენა:
german
გვერდები:
342
ISBN 10:
3161544943
ISBN 13:
9783161544941
სერია:
Ius Romanum
ფაილი:
PDF, 2.33 MB
IPFS:
CID , CID Blake2b
german, 2017
ჩატვირთვა (pdf, 2.33 MB)
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